Beschlussvorlage - VO/2/0048/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit Einführung des Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen ist es erforderlich, für die Bewertung der Vermögensgegenstände, der Sonderposten, der Rückstellungen, der Verbindlichkeiten und der Rechnungsabgrenzungsposten die dafür geltenden Regeln durch die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließen zu lassen. Dies erfolgt durch die vorgelegte Bilanzierungs- und Bewertungsrichtlinie.

Die Bewertungsrichtlinie enthält Regelungen zur Erfassung für die Eröffnungsbilanz sowie für die Folgebewertungen für künftige Haushaltsjahre.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung der Stadt Dassow beschließt die in der Anlage beigefügte Richtlinie zur Bewertung des kommunalen Vermögens und der kommunalen Verbindlichkeiten des Amtes Schönberger Land und der amtsangehörigen Städten und Gemeinden im Stand vom 01.01.2008.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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