Beschlussvorlage - VO/2/0051/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Kann ein Haushaltsausgleich nicht erreicht werden, so hat die Stadtvertretung gemäß § 43 III KV M-V ein Haushaltssicherungskonzept zu beschließen. Darin ist der Zeitraum zu benennen, innerhalb dessen der Haushaltsausgleich wieder erreicht wird. Es sind ferner Maßnahmen darzustellen, durch die der Fehlbedarf abgebaut und das Entstehen eines neuen Fehlbedarfes vermieden wird. Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung 17.02.2015 beschlossen; die Hebesätze unverändert zu lassen, da diese sich bereits über den landesdurchschnittlichen Hebesätzen für kreisangehörige Gemeinden befinden. 

 

 

Grundsteuer A (v.H.)

Grundsteuer B (v.H.)

Gewerbesteuer (v.H.)

Hebesatz der Stadt

280

360

320

Landesdurchschnittlicher Hebesatz für kreisangehörige Gemeinden 2015

276

 

 

 

350

318

 

Es sind - um den Haushaltsausgleich aufgrund steigender Belastungen (für Unterhaltung und Bewirtschaftung) auch in den kommenden Jahren zu sichern - Maßnahmen erforderlich, die zu einer Erhöhung der laufenden Erträge/Einzahlungen oder zu einer Senkung der laufenden Aufwendungen/Auszahlungen führen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt die Fortführung zum Haushaltssicherungskonzept in vorliegender Fassung.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

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Anlagen

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