Beschlussvorlage - VO/1/0153/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Kreistag des Landkreises Nordwestmecklenburg hat in seiner Sitzung am 19.02.2015 die Schulentwicklungsplanung für den Zeitraum 2015/16 bis 2019/20 beschlossen.

Der Landkreis bereitet als nächsten Schritt den Erlass einer Schuleinzugsbereichssatzung vor. Die Satzung soll am 16. April 2015 durch den Kreistag beschlossen und zum 01.08.2015 in Kraft treten.

 

Grundsätzlich ist der Einzugsbereich einer Schule das Gebiet des Schulträgers. Die Landkreise können abweichend von diesem Grundsatz im Benehmen mit den Schulträgern zur Gewährung einer angemessenen Unterrichtsversorgung und einer gleichmäßigen Auslastung der Schulen sowie zur Regelung der Schülerbeförderung Einzugsbereiche festlegen.

 

Der Satzungsentwurf sieht für die Regionale Schule mit Grundschule Schönberg folgenden Einzugsbereich vor:

- Groß Siemz (Groß Siemz, Klein Siemz, Lindow, Torisdorf)

- Lockwisch (Lockwisch, Hof Lockwisch, Petersberg)

- Niendorf (Niendorf, Bechelsdorf, Ollndorf, Törpt)

- Grieben (Grieben, Zehmen)

- Menzendorf (Menzendorf, Lübsee, Lübseerhagen, Rottensdorf)

- Stepenitztal (Papenhusen, Blüssen)

- Roduchelstorf (Roduchelstorf, Cordshagen)

-Stadt Schönberg (Schönberg, Groß Bünsdorf, Klein Bünsdorf, Kleinfeld, Malzow, Retelsdorf, Rupensdorf, Sabow)

 

Für den gymnasialen Bildungsgang ist das Gymnasium Schönberg und für Schüler mit dem Förderschwerpunkt Lernen die Allgemeine Förderschule Schönberg die zuständige Schule. Der Satzungsentwurf sieht gegenüber der zurzeit noch gültigen Satzung keine Änderung des Einzugsbereiches vor.

 

Die Stadt Schönberg hat die Möglichkeit, sich zu den relevanten Festlegungen im Entwurf der Schuleinzugsbereichssatzung und des Schulentwicklungsplanes zu äußern.

 

Der Ausschuss für Schule, Kultur und Sport, Jugend, Senioren und Soziales konnte vorab diesen Sachverhalt auf Grund der kurzen Zeitvorgabe durch den Landkreis nicht beraten. Die Anhörung der Schulkonferenz muss ebenfalls anschließend erfolgen (Die Aufforderung zur Anhörung ging am 23.02.2015 in der Amtsverwaltung ein).

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Schönberg nimmt den Schulentwicklungsplan und die beabsichtigten Festlegungen für den Einzugsbereich der Regionalen Schule mit Grundschule Schönberg sowie für das Gymnasium Schönberg und der Allgemeinen Förderschule Schönberg zur Kenntnis.

 

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Finanz. Auswirkung

 

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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