Beschlussvorlage - VO/1/0159/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Landesförderinstitut Mecklenburg-Vorpommern ruft den städtischen Eigenanteil (nationale Kofinanzierung) in Höhe von 25 % der förderungsfähigen Ausgaben der Maßnahme in Höhe von 14.117,65 € mit Rechnung vom 10.02.2014 ab.

Träger der Maßnahme ist der FC Schönberg 95 e.V.

Die zuwendungsfähigen Ausgaben betragen 99.861,63 €. Davon werden 67,29 Prozent aus ELER-Mitteln gefördert. Der städtische Eigenanteil hieran beträgt 25 % (14.117,65 €).
Die städtische Förderung wurde mit Schrieben vom 29.08.2013 zugesagt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.117,65 € im Produkt 11401. Buchungskonto 013 – Investitionszuschuss. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Eine außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 14.117,65 € im Produkt 11401. Buchungskonto 013 – Investitionszuschuss. Ein Deckung/Einsparung kann verwaltungsseitig nicht benannt werden. 

 

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Anlagen

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