Beschlussvorlage - VO/3/0053/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen worden.

Laut § 5 Abs.4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von100,-- bis 1.000,-- €.

Da die aufgeführte Spende 200,-- € beträgt, kann der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme der Spende treffen.

 

Sachspende:

Spender:               Spk. Mecklenburg-Nordwest

Wert:                            200,-- €

Datum:               2811.2014

Pflanzen eines Baumes zum Tag des Baumes (Trauerweide)

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende der Spk. Mecklenburg-Nordwest im Wert von 200,-- € anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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