Beschlussvorlage - VO/3/0051/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs.4 KV M_V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden.

Eine Entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen worden.

Laut § 11 Abs.4 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1,- bis 1,000,-€.

Da die aufgeführte Spende 200,-€ beträgt, kann der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende treffen.

 

Sachspende:

Spender:               Spk Mecklenburg-Nordwest

Wert:                             200,-€

Datum:              28.11.2014

Pflanzen eines Baumes zum Tag des Baumes

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Sachspende der Spk Mecklenburg-Nordwest im Wert von 200,-€ anzunehmen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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