Beschlussvorlage - VO/3/0058/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Dassow hat nach Beschluss der Stadtvertretung eine First Responder Gruppe aufgestellt. Zur Erfüllung der Einsatzaufgaben dieser Gruppe ist die Nutzung eines Fahrzeuges aus dem derzeitigen Bestand der Feuerwehr nicht möglich.

Das Fahrzeug muss ständig zur Verfügung stehen und darf nicht für andere Einsatzaufgaben genutzt werden.

 

Nach Mitteilung des Gemeindewehrführer, Herrn Selzer, hat der Eigenbetrieb Rettungsdienst des Landkreises Nordwestmecklenburg die Überlassung eines noch auszusondernden Notarzteinsatzfahrzeuges in Aussicht gestellt, wobei der Hersteller noch nicht benannt werden kann. Aus Erfahrungen, u. a. der First Responder Gruppe der Freiwilligen Feuerwehr Schönberg, sind an diesen Fahrzeugen aufgrund des Alters und der bis dahin intensiven Nutzung unter Umständen umfangreiche Instandsetzungsarbeiten notwendig, um das Fahrzeug für den weiteren Dienst herzurichten.

 

Durch den Landkreis NWM ist weiterhin beabsichtigt, einen Kommandowagen vom Typ VW Passat auszusondern. Dieses Fahrzeug ist technisch in einem sehr guten Zustand, kann aber  nicht kostenlos überlassen werden. Über die Vergabe wurde durch den Landkreis Nordwestmecklenburg noch nicht entschieden. Laut Gutachten wird für dieses Fahrzeug ein Wert von 5000,00 € festgelegt. Dieses Fahrzeug könnte ohne großen Aufwand als First Responder Fahrzeug in Dienst gestellt werden.

 

In den Mittelanmeldungen für den Haushalt 2015 der Stadt Dassow, Bereich Brandschutz, wurden für die Beschaffung bzw. Instandsetzung eines Fahrzeuges für die First Responder Gruppe 5000,00 € angemeldet.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Dassow beschließt, bei einer Entscheidung des Landkreises Nordwestmecklenburg zur Überlassung des Kommandowagens an die Stadt Dassow, die notwendigen finanziellen Mittel bis zur Höhe von 5000,00 €, in Vorgriff auf den Haushalt 2015, außerplanmäßig zur Verfügung zu stellen, um das Fahrzeug erwerben zu können.

Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die notwendigen Schritte zum Erwerb dieses Fahrzeugs einzuleiten und durchzuführen, sofern der vorher genannte Kostenrahmen nicht überschritten wird.

Die außerplanmäßige Ausgabe ist im Rahmen der vorläufigen Haushaltsführung notwendig und unabweisbar, da die First Responder Gruppe ohne ein entsprechendes Fahrzeug nicht einsatzfähig ist.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

17.12600.071400 – Mittelanmeldung FFw in Höhe von 5.000 Euro

 

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