Beschlussvorlage - VO/3/0048/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt plant die straßenseitige Erschließung des Wohnquartiers Hermann- Litzendorf- Straße/ Ulmenweg einschließlich des im Gebiet des B-Plans Nr. 30 liegenden Baugebietes (nachfolgend insgesamt als Vertragsgebiet bezeichnet). Das Vertragsgebiet ergibt sich aus dem als Anlage 1 beigefügten Lageplan als rot umrandet gekennzeichneter Bereich. Der Lageplan ist Bestandteil des Vertrages.

 

Der ZVG wird die Vertragsgebiet erforderlichen Erneuerungen und/ oder Erweiterungen des Leitungsbestandes Trink-, Schmutz- und Niederschlagswasser und die erstmalige Erschließung von Baugrundstücken für die vorgenannten Medien durchführen.

 

Mit dieser Vereinbarung werden die Verantwortlichkeiten zur Planung, Realisierung und ggf. Kostentragung geregelt werden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt für die Erschließung des Wohnquartiers Hermann- Litzendorf- Straße/ Ulmenweg einschließlich des im Gebiet des B- Plans Nr. 30 liegenden Baugebietes die als Anlage 1 beigefügte Vereinbarung mit dem Zweckverband Grevesmühlen abzuschließen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung der Haushaltsmittel 2015

 

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Anlagen

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