Beschlussvorlage - VO/4/0112/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lübeck hat die Aufstellung des o.g. Bebauungsplanes beschlossen und dessen erneute Öffentlichkeitsbeteiligung in der Lübecker Stadtzeitung am 09.03.2015 bekannt gemacht. Die Stadt Dassow wird von der Öffentlichkeitsbeteiligung in der Zeit vom 18.03.2015 -  21.04.2015 hiermit unterrichtet.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errichtung von Ferienappartments, Geschosswohnungen und eines Parkhauses/ Parkpalette in Travemünde zu schaffen. Bestehende Wohnnutzungen und gewerbliche Nutzungen und das Blockheizkraftwerk der Stadtwerke werden im Plangebiet planungsrechtlich gesichert.

 

Im Juli/ August letzten Jahres hat bereits der Entwurf gem. § 4(2) BauGB der Stadt Dassow vorgelegen. Die Stadt Dassow hatte gem. Beschluss zum Entwurf des B-Planes 32.13.00 weder Anregungen, Hinweise noch Bedenken vorzubringen.

 

Die nun nochmalige Überarbeitung des Entwurfes wurde aufgrund denkmalpflegerischer Belange erforderlich.

Die Stadt Dassow wird gem. § 4(2) BauGB an dem erneuten Entwurf des B-Planes Nr. 32.13.00 der Hansestadt Lübeck beteiligt und um Abgabe einer Stellungnahme bis zum 21.04.2015 gebeten, soweit sie in ihrem Aufgabenbereich betroffen ist.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zum erneuten Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 32.13.00 – Godewind/ Am Fahrenberg in Travemünde weder Anregungen, Hinweise noch Bedenken vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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