Beschlussvorlage - VO/1/0166/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beteiligung der Wohnsitzgemeinde nach dem Kindertagesförderungsgesetz M-V (KiföG M-V) für die Kita Dassow ab 01.04.2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur
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Vorberatung
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18.05.2015
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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26.05.2015
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.
Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.
Die Verhandlung zwischen dem Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. Rehna als Träger der Einrichtungen in der Stadt Dassow und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand am 26.03.2015 statt. Als Vertreter für die Stadt Dassow war Herr Ploen anwesend. Die Notwendigkeit der Verhandlung war u.a. durch die Tariferhöhungen im Personalbereich sowie der Kostenerhöhung der Reinigungsfirma durch den gesetzlichen Mindestlohn gegeben.
Das Jugendhilfezentrum „Käthe Kollwitz“ e. V. hat nachstehende Kosten pro Bertreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:
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Einrichtung/ | Betreuungsart | Platzkosten |
Träger |
| in € |
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Krippe | ganztags | 802,50 |
Dassow | Teilzeit | 519,41 |
| halbtags | 377,87 |
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Kita | ganztags | 408,31 |
Dassow | Teilzeit | 283,01 |
| halbtags | 220,35 |
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Hort | ganztags | 283,36 |
Dassow | Teilzeit | 186,90 |
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Stadt Dassow beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für Krippe, Kiga und Hort für den Zeitraum ab 01.04.2015 inklusive der daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgabe von 22.300,- € für die HHst. 36100.54159:
1.
Einrichtung/ | Betreuungsart | WSA in € |
Träger |
| 50% |
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Krippe | ganztags | 267,75 |
Dassow | Teilzeit | 182,21 |
| halbtags | 140,94 |
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Kita | ganztags | 136,16 |
Dassow | Teilzeit | 103,01 |
| halbtags | 88,18 |
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Hort | ganztags | 99,68 |
Dassow | Teilzeit | 70,45 |
2.
Einrichtung/ | Betreuungsart | Elternbeitrag in € |
Träger |
| 50% |
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Krippe | ganztags | 267,75 |
Dassow | Teilzeit | 182,20 |
| halbtags | 140,93 |
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Kita | ganztags | 136,15 |
Dassow | Teilzeit | 103,00 |
| halbtags | 88,17 |
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Hort | ganztags | 99,68 |
Dassow | Teilzeit | 70,45 |
Finanz. Auswirkung
Finanzielle Auswirkungen:
Hochgerechnete GT-Belegung laut Entgeltprotokoll:
KK: 32 Kinder pro Monat x 26 € Mehrkosten x 9 Monate 2015 = 7.488 €
KG: 104 Kinder pro Monat x 15 € Mehrkosten x 9 Monate 2015 = 14.040 €
Hort: 85 Kinder pro Monat x 9 € Mehrkosten x 9 Monate 2015 = 6.885 €
abzüglich 6.120,- € wegen erhöhter Landes- und Kreismittel ab 01.01.2015 (255 Kinder x 2 € pro Platz als Einsparung x 12 Monate)
überplanmäßige Ausgabe: 22.300,- € (HHst: 36100.54159)
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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34,5 kB
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