Beschlussvorlage - VO/1/0183/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf setzen sich die Ausschüsse der Gemeindevertretung aus 5 Mitgliedern zusammen. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch weitere sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse berufen werden. Für den Fall der Verhinderung der Ausschussmitglieder ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen.

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählte in ihrer konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 folgende Mitglieder sowie Verhinderungsvertreter für den Finanzausschuss:

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertreter

 

 

Ernst Vogler (GV)

Hans-Peter Wilms (sE)

Karl Borrmann (GV)

Loredana Vorberg (sE)

Petra Zacharias (GV)

Jens Osol (sE)

Sigrid Sandmann (GV)

Uwe Harder (GV)

Frank Sadler (GV)

Magitta Koppe (sE)

 

[GV = Gemeindevertreter/in;

sE = sachkundige/r Einwohner/in]

 

Gemäß § 36 Abs. 5 S. 1 KV M-V kann die Hauptsatzung bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohner/innen in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Dieses Verhältnis ist auch für die Wahl und die Tätigkeit stellvertretender Mitglieder im Falle der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds maßgebend („Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung“).

Ein Gemeindevertreter kann im Rahmen der Ausschussarbeit im Verhinderungsfall daher nur von einem Gemeindevertreter vertreten werden, nicht aber von einem sachkundigen Einwohner.

(Nur so kann der Regelung des § 36 Abs. 5 S. 1 KV M-V Rechnung getragen werden. Andernfalls könnte sich im Vertretungsfall eine Mehrheit von sachkundigen Einwohnern ergeben.)

Ein sachkundiger Einwohner kann im Verhinderungsfall hingegen durch einen Gemeindevertreter oder einen sachkundigen Einwohner vertreten werden.

 

Das Mehrheitsverhältnis von Gemeindevertretern zu sachkundigen Einwohnern wurde bei der Wahl der Verhinderungsvertreter für die Mitglieder des Finanzausschusses am 24.06.2014 nicht beachtet. Lediglich die Vertretung von Frau Sandmann durch Herrn Harder ist rechtmäßig erfolgt (Vertretung einer Gemeindevertreterin durch einen Gemeindevertreter). Alle übrigen Ausschussmitglieder im Status eines Gemeindevertreters werden in der Ausschussarbeit durch einen sachkundigen Einwohner vertreten. Somit sind die Verhinderungsvertreter für die Finanzausschussmitglieder erneut durch die Gemeindevertretung unter Beachtung der o.a. kommunalrechtlichen Bestimmungen zu wählen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Fall der Verhinderung wählt die Gemeindevertretung jeweils folgende/n Stellvertreter/in für die Mitglieder des Finanzausschusses:

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertreter

 

 

Ernst Vogler (GV)

 

Karl Borrmann (GV)

 

Petra Zacharias (GV)

 

Sigrid Sandmann (GV)

 

Frank Sadler (GV)

 

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die weiteren sachkundigen Einwohner gemäß § 9 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf für die Teilnahme an Ausschusssitzungen jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 € erhalten

 

 

 

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