Beschlussvorlage - VO/1/0185/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf setzen sich die Ausschüsse der Gemeindevertretung aus 5 Mitgliedern zusammen. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch weitere sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse berufen werden. Für den Fall der Verhinderung der Ausschussmitglieder ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen.

 

Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählte in ihrer konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 folgende Mitglieder sowie Verhinderungsvertreter für den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt:

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertreter

 

 

Frank Arnold (GV)

Ralph Gandl (sE)

Lothar Bauer (sE)

Marietta Hügelmann (sE)

Hans-Peter Schulz (GV)

Thomas Böhm (sE)

Uwe Harder (GV)

Sigrid Sandmann (GV)

Bernhard Strutz (GV)

Ulf Mecklenburg (sE)

 

[GV = Gemeindevertreter/in;

sE = sachkundige/r Einwohner/in]

 

Gemäß § 36 Abs. 5 S. 1 KV M-V kann die Hauptsatzung bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohner/innen in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Dieses Verhältnis ist auch für die Wahl und die Tätigkeit stellvertretender Mitglieder im Falle der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds maßgebend („Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung“).

Ein Gemeindevertreter kann im Rahmen der Ausschussarbeit im Verhinderungsfall daher nur von einem Gemeindevertreter vertreten werden, nicht aber von einem sachkundigen Einwohner.

(Nur so kann der Regelung des § 36 Abs. 5 S. 1 KV M-V Rechnung getragen werden. Andernfalls könnte sich im Vertretungsfall eine Mehrheit von sachkundigen Einwohnern ergeben.)

Ein sachkundiger Einwohner kann im Verhinderungsfall hingegen durch einen Gemeindevertreter oder einen sachkundigen Einwohner vertreten werden.

 

Das Mehrheitsverhältnis von Gemeindevertretern zu sachkundigen Einwohnern wurde bei der Wahl der Verhinderungsvertreter für die Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt am 24.06.2014 nicht beachtet. Lediglich die Vertretung von Herrn Harder durch Frau Sandmann (Vertretung eines Gemeindevertreters durch eine Gemeindevertreterin) sowie die Vertretung von Herrn Bauer durch Frau Hügelmann (Vertretung eines sachkundigen Einwohners durch eine sachkundige Einwohnerin) ist rechtmäßig erfolgt. Alle übrigen Ausschussmitglieder im Status eines Gemeindevertreters werden in der Ausschussarbeit durch einen sachkundigen Einwohner vertreten. Somit sind die Verhinderungsvertreter für die Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt erneut durch die Gemeindevertretung unter Beachtung der o.a. kommunalrechtlichen Bestimmungen zu wählen.

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Für den Fall der Verhinderung wählt die Gemeindevertretung jeweils folgende/n Stellvertreter/in für die Mitglieder des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Bau, Verkehr und Umwelt:

 

Ausschussmitglied

Verhinderungsvertreter

 

 

Frank Arnold (GV)

 

Lothar Bauer (sE)

 

Hans-Peter Schulz (GV)

 

Uwe Harder (GV)

 

Bernhard Strutz (GV)

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine, da die Mitglieder der Gemeindevertretung sowie die weiteren sachkundigen Einwohner gemäß § 9 Abs. 3 und 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf für die Teilnahme an Ausschusssitzungen jeweils ein Sitzungsgeld in Höhe von 40 € erhalten

 

 

Loading...