Beschlussvorlage - VO/1/0186/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Wahl von Verhinderungsvertretern für die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Anika Kröplien
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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26.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 6 Abs. 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf setzen sich die Ausschüsse der Gemeindevertretung aus 5 Mitgliedern zusammen. Neben einer Mehrheit von Gemeindevertretern können auch weitere sachkundige Einwohner in die beratenden Ausschüsse berufen werden. Für den Fall der Verhinderung der Ausschussmitglieder ist jeweils ein Stellvertreter zu wählen.
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf wählte in ihrer konstituierenden Sitzung am 24.06.2014 folgende Mitglieder sowie Verhinderungsvertreter für den Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport:
Ausschussmitglied | Verhinderungsvertreter |
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Alexander Wustrow (GV) | Dirk Naujok (sE) |
Olaf Abel (sE) | Marietta Hügelmann (sE) |
Stefanie Mansdorf (GV) | Patrick Becker (GV) |
Kordula Stritz (GV) | Reinhard Glaser (sE) |
Carsten Urban (sE) | Frank Sadler (GV) |
[GV = Gemeindevertreter/in;
sE = sachkundige/r Einwohner/in]
Gemäß § 36 Abs. 5 S. 1 KV M-V kann die Hauptsatzung bestimmen, dass neben einer Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung auch weitere sachkundige Einwohner/innen in die beratenden Ausschüsse zu berufen sind. Dieses Verhältnis ist auch für die Wahl und die Tätigkeit stellvertretender Mitglieder im Falle der Verhinderung des ordentlichen Mitglieds maßgebend („Mehrheit von Mitgliedern der Gemeindevertretung“).
Ein Gemeindevertreter kann im Rahmen der Ausschussarbeit im Verhinderungsfall daher nur von einem Gemeindevertreter vertreten werden, nicht aber von einem sachkundigen Einwohner.
(Nur so kann der Regelung des § 36 Abs. 5 S. 1 KV M-V Rechnung getragen werden. Andernfalls könnte sich im Vertretungsfall eine Mehrheit von sachkundigen Einwohnern ergeben.)
Ein sachkundiger Einwohner kann im Verhinderungsfall hingegen durch einen Gemeindevertreter oder einen sachkundigen Einwohner vertreten werden.
Das Mehrheitsverhältnis von Gemeindevertretern zu sachkundigen Einwohnern wurde bei der Wahl der Verhinderungsvertreter für die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport am 24.06.2014 nicht beachtet.
Lediglich die Vertretung von Herrn Abel durch Frau Hügelmann (Vertretung sE durch sE), von Frau Mansdorf durch Herrn Becker (Vertretung GV durch GV) sowie von Herrn Urban durch Herrn Sadler (Vertretung sE durch GV) ist rechtmäßig erfolgt. Die übrigen Ausschussmitglieder im Status eines Gemeindevertreters werden in der Ausschussarbeit durch einen sachkundigen Einwohner vertreten. Somit sind die Verhinderungsvertreter für die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport erneut durch die Gemeindevertretung unter Beachtung der o.a. kommunalrechtlichen Bestimmungen zu wählen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Für den Fall der Verhinderung wählt die Gemeindevertretung jeweils folgende/n Stellvertreter/in für die Mitglieder des Ausschusses für Schule, Jugend, Kultur und Sport:
Ausschussmitglied | Verhinderungsvertreter |
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Alexander Wustrow (GV) |
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Olaf Abel (sE) |
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Stefanie Mansdorf (GV) |
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Kordula Stritz (GV) |
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Carsten Urban (sE) |
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