Beschlussvorlage - VO/3/0082/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Planung und Neubau Feuerwehrgerätehäuser
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Inke Pristaff
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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26.05.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeinde Lüdersdorf hat im HH 2015 für die Planungen von Feuerwehrgerätehäusern und den Neubau von einem Objekt 350.000 € eingestellt. Für die Planungsleistungen sind auf der Grundlage der VOL Angebote einzuholen. Es sollen Feuerwehrgerätehäuser in Lüdersdorf / Wahrsow ( an der Sporthalle), in Palingen und Schattin geplant werden. Für Palingen und Schattin sind noch keine Grundstücke benannt. Das Grundstück in Wahrsow hat spezielle Anforderungen. Hier ist vom Grundsatz ein Feuerwehrgerätehaus möglich. Ob der Platzbedarf für ausreichend ist, wird sich während der Planung des Projektes entscheiden.
Nach dem Gefahrenabwehrbedarfsplan der Gemeinde Lüdersdorf sind für alle 3 Standorte 1 Einsatzfahrzeug und 1 Transportfahrzeug im SOLL vorgesehen. Die einzelnen Feuerwehren verfügen jeweils über ca. 22 aktive Mitglieder und 10 Mitglieder der Jugendfeuerwehr. Davon sind ca. 5-10 weibliche Mitglieder.
Da die Anforderungen (Grundausstattung, 2 Fahrzeuge, Mitgliederzahlen) an den 3 Objekten identisch sind, könnte eine Typenplanung nach § 11(3) HOAI erfolgen, die dem jeweiligen Standort angepasst werden muss. Nach HOAI mindern sich bei Typenbauten im zeitlichen und örtlichen Zusammenhang unter gleichen baulichen Verhältnissen die Leistungsphase 1- 6 ( Grundlagenermittlung, Vorplanung, Entwurfsplanung, Genehmigungsplanung, Ausführungsplanung, Vorbereitung der Vergabe) für die erste bis vierte Wiederholung um 50 Prozent, d.h. die Planung für das 2.und 3. Gerätehaus wird kostengünstiger. Voraussetzung ist allerdings, dass das Gebäude auf allen 3 Standorten verwendet werden kann und der zeitliche Zusammenhang hergestellt wird, der Planungs-und Bauzeitraum muss benannt werden. Für die Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI sind unter Anwendung der VOL (da unter dem Schwellenwert der VOF) und des Wertgrenzenerlasses Angebote einzuholen.
Von der Gemeindevertretung Lüdersdorf ist zu entscheiden, ob eine Typenplanung erfolgen soll, dazu ist es notwendig für Palingen und Schattin die Grundstücke zu benennen.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt, dass Angebote für Planungsleistungen auf der Grundlage der HOAI zum Neubau von 3 Feuerwehrgerätehäusern im Gemeindegebiet eingeholt werden sollen. Es soll eine Typenplanung für die 3 Objekte als Grundfeuerwehr mit jeweils 2 Fahrzeugstellplätzen und 22 aktiven Mitgliedern plus 10 Mitglieder der Jugendfeuerwehr in Auftrag gegeben werden. Die Gemeindevertretung Lüdersdorf benennt Grundstücke für die Objekte in Palingen und Schattin.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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4,3 MB
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