Beschlussvorlage - VO/4/0128/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Hansestadt Lübeck hat am 16.03.2015 den Teilungs- und Auslegungsbeschluss für den Bebauungsplan 05.33.02-Hochstraße/ Josephinenstraße gefasst.

Das Ziel der Aufstellung des Bebauungsplanes dient der planungsrechtlichen Absicherung der bestehenden Gewerbeflächen sowie der Steuerung von Einzelhandelsvorhaben. Eine westlich vorgelagerte und planungsrechtlich derzeit als Straßenverkehrsfläche gesichert, soll dem vorhandenen gewerblichen Grundstück zugeschlagen werden. Im Rahmen der Errichtung eines Autohauses wird auf dieser Fläche zukünftig eine Ausstellung von Neu- und Gebrauchtwagen stattfinden. Die Funktionalität der verbleibenden Verkehrsflächen bleibt vollumfänglich erhalten.

Zentren- und nahversorgungsrelevante Einzelhandelsnutzungen werden zur Sicherung und Entwicklung des zentralen Versorgungsbereiches St. Lorenz-Nord – Schwartauer Straße als Stadtteilzentrum im Plangebiet gem. den Zielen des Einzelhandelszentren- und Nahversorgungskonzept der Hansestadt Lübeck ausgeschlossen. Das Plangebiet soll überwiegend der Ansiedlung von gewerblichen Betrieben dienen.

Weitere Einzelheiten der Planung können den in der Anlage beigefügten und von der Hansestadt Lübeck zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.

 

Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt.

Die Stadt Dassow wird nun im Rahmen der Beteiligung als Behörde und Träger öffentlicher Belange  gem. § 4 (2) BauGB beteiligt. Parallel wird sie darüber informiert, dass die Beteiligung der Öffentlichkeit parallel zur TÖB-Beteiligung stattfindet.

Die Stadt Dassow wird um Stellungnahme bis zum 08.05.2015 zur beabsichtigten Bauleitplanung der Hansestadt Lübeck gebeten, soweit sie in ihrem Aufgabenbereich betroffen ist.. 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 05.33.02 Hochstraße/ Josephinenstraße der Hansestadt Lübeck weder Anregungen noch Bedenken vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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