Beschlussvorlage - VO/3/0045/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Mit dem Gewässerausbau wird die Vorflutsituation in der Ortslage Kleinfeld neu geregelt werden.

Der Ausbau ist in Vorbereitung der geplanten Dorferneuerungsmaßnahme  erforderlich

Zur Bereitstellung des Eigenanteils hat die Stadtvertretung der Stadt Schönberg am 28.08.2014 einen Beschluss als Verpflichtungsermächtigung gefasst.

Mit dem Abschluss der Vereinbarung beauftragt die Stadt Schönberg den Verband zur Ausführung des Gewässerausbaus.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beschließt zur Ausführung des Gewässerausbaus 7/4/B23 Kleinfeld mit dem  Wasser- und Bodenverband Stepenitz – Maurine die als Anlage I beigefügte Vereinbarung abzuschließen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einstellung der beschlossenen Haushaltsmittel

 

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Anlagen

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