Beschlussvorlage - VO/4/0103/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

Sachverhalt:

 

Die Sanierungssatzung der Stadt Schönberg wurde mit Verfügung der höheren Verwaltungsbehörde vom 24.04.1996 genehmigt. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg hat die Sanierungssatzung über das förmlich festgelegte Sanierungsgebiet „Ortskern“ 1996 rechtskräftig bekannt gemacht. Die Gebietsabgrenzung ist im beigelegten Lageplan dargestellt (Anlage 1).

Die Sanierungsmaßnahme wurde seitdem im umfassenden Verfahren (§142 BauGB i.V.m. §§ 152 – 156a BauGB) durchgeführt.

 

Entsprechend § 162 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) sind Sanierungssatzungen aufzuheben, wenn die Sanierung durchgeführt ist, die Sanierung sich als undurchführbar erweist oder die Sanierungsabsicht aus anderen Gründen aufgegeben wird. Der Beschluss, durch den die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes ganz oder teilweise aufgehoben wird, hat als Satzung zu ergehen und ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

Für das Teilgebiet August-Bebel-Straße sind Sanierungsmaßnahmen überwiegend durchgeführt. Zum Teil haben Grundstückseigentümer bereits vorzeitige freiwillige Ablösevereinbarungen abgeschlossen.  Nun soll die August-Bebel-Straße aus dem Sanierungsgebiet entlassen werden. Auf dieser Grundlage ergehen die Bescheide zur Ausgleichsbetragserhebung in Höhe des durch die Sanierung bedingten Wertzuwachses des Grund und Bodens gemäß Gutachtenermittlung, die wiederum für weitere Sanierungsmaßnahmen im verbleibenden Sanierungsgebiet der Stadt Schönberg zur Verfügung stehen.

 

Die Satzung über die Teilaufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Ortskern“ in Schönberg ist in der Anlage 2 dargestellt und Bestandteil der Beschlussfassung.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Schönberg beschließt die Satzung zur Teilaufhebung des förmlich festgesetzten Sanierungsgebietes „Ortskern“ in Schönberg für den Bereich August-Bebel-Straße gem. Anlage 2.

Der Beschluss ist ortsüblich bekannt zu machen. Dabei ist anzugeben, wo die Satzung dazu eingesehen und über den Inhalt Auskunft zu erhalten ist.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhebung von Ausgleichsbeträgen/ Einnahmen im Sanierungsvermögen

 

 

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