Beschlussvorlage - VO/4/0109/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

 

 

Sachverhalt:

 

Die Stadt Schönberg beabsichtigt die Aufstellung einer Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB, um die vorhandene Bebauung südwestlich der Marienstraße im südöstlichen Ortseingangsbereich zu ergänzen. Die Aufstellungsvoraussetzungen nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 5 BauGB sind gegeben. Mit der Satzung wird der sog. im Zusammenhang bebaute Ortsteil um die mit der Satzung erfassten Flächen ergänzt. Hinsichtlich der planungsrechtlichen Zulässigkeiten sind mit Rechtskraft der Satzung Vorhaben zulässig, welche den Festsetzungen dieser Satzung entsprechen. Darüber hinaus gelten die Anforderungen des § 34 BauGB.

Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung von Flächen für eine straßenbegleitende Wohnbebauung. Unter Berücksichtigung des vorhandenen Bestandes und der Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich Grüner Weg / Marienstraße in Schönberg - Satzung – Teil 2 soll sich die künftige Bebauung westlich der Marienstraße an den örtlichen Gegebenheiten orientieren.

 

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Beschlussvorschlag

 

 

Beschlussvorschlag:

 

1. Die Stadtvertretung der Stadt Schönberg fasst den Beschluss zur Aufstellung der Satzung der Stadt Schönberg über die Ergänzung des im Zusammenhang bebauten Ortsteils für den Bereich westlich der Marienstraße.

 

2. Der Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten durch die Marienstraße,

im Südosten durch vorhandene Bebauung bzw. der Grundstücksgrenze und landwirtschaftlich genutzten Flächen,

im Südwesten durch landwirtschaftlich genutzte Flächen und Waldflächen und

im Nordwesten durch vorhandene Bebauung bzw. der Grundstücksgrenze und eine mit Bäumen bewachsenen Flächen.

Der Geltungsbereich ist in der Anlage verdeutlicht.

 

3. Das Planungsziel besteht in der planungsrechtlichen Vorbereitung für eine straßenbegleitende Wohnbebauung entlang der Marienstraße.

 

4. Der Aufstellungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: Kosten trägt der Antragsteller über Städtebaulichen Vertrag

 

 

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Anlagen

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