Beschlussvorlage - VO/4/0135/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Mehrfamilienhäuser Am Kalten Damm 1 und Fritz-Reuter-Straße 4 sind im Eigentum der Stadt Schönberg. Sie liegen im Sanierungsgebiet „Ortskern“, sind nicht für öffentliche Zwecke bestimmt und daher als D 4-Objekt dem Treuhandvermögen der Stadtsanierung Schönberg „Ortskern“ zugeordnet.

Beide genannten Gebäude sind bis jetzt zum Teil noch vermietet, weisen jedoch einen hohen Instandsetzungs- bzw. Modernisierungsrückstau auf, sodass die Stadt eine Entscheidung treffen muss.

Am Kalten Damm 1 musste in 2012 aufgrund von Undichtigkeiten das Dach erneuert werden. In der Fritz-Reuter-Straße 4 wurde im letzten Jahr der Einbau einer neuen Heizungsanlage vor dem Winter notwendig. Beide Maßnahmen wurden über das Treuhandkonto abgewickelt.

Weitere gesamtheitliche Maßnahmen sind unbedingt für die zukünftige Wohnnutzung dem heutigen Standard erforderlich (Fenster, WDVS, Heizung etc.).

Das vorliegende Modernisierungs-/ Instandsetzungsgutachten für den Kalten Damm 1 enthält Kosten in Höhe von rd. 720.000 €.

Gemäß Städtebauförderrichtlinie sind die Städte und Gemeinden grundsätzlich jedoch verpflichtet, alle ihrem städtebaulichen Sondervermögen zugeordneten Grundstücke zu veräußern, soweit sie nicht für öffentliche Zwecke genutzt werden.

Vor diesem Hintergrund wurden nun für beide Objekte die aktuellen Verkehrswerte gutachterlich ermittelt.

Der Verkehrswert für das Objekt Am Kalten Damm 1 beträgt – 75.000 € und für Fritz-Reuter-Straße 4 – 93.000 €.

Die weitere Verfahrensweise mit den Objekten ist zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Schönberg beauftragt die EGS mit der Ausschreibung/ Privatisierung der Objekte Kalter Damm 1 und Fritz-Reuter-Straße 4.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahmen in das Treuhandvermögen Stadtsanierung Schönberg „Ortskern“

 

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Anlagen

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