Beschlussvorlage - VO/2/0065/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Dassow für das Jahr 2015
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Martina Hafemeister
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Dassow
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Vorberatung
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26.05.2015
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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09.06.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 48 Abs. 2 Nr. 4 hat die Kommune unverzüglich eine Nachtragshaushaltssatzung zu erlassen, wenn Auszahlungen für bisher nicht veranschlagte Investitionsmaßnahmen geleistet werden sollen. Die Stadt Dassow beabsichtigt, den Bau einer Kindertagesstätte nicht durch den zukünftigen Träger, sondern selbst zu realisieren. Aus diesem Grund ist der Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erforderlich.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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13,2 MB
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