Beschlussvorlage - VO/2/0063/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Mit  Schreiben vom 22.10.2009 wurde auf  Antrag der Stadt Dassow eine zweckgebundene befristete Finanzhilfe in Höhe von 1.895.520,90 € bewilligt. Hier ist klar geregelt, dass es sich um eine befristete Finanzhilfe handelt, die bis zum 31.12.2011 zurückzuzahlen ist. Die Frist zur Rückzahlung wurde zweimal verlängert; bis 31.12.2012 und 31.12.2013. Am 17.06.2013 wurde verwaltungsseitig beantragt, die befristete Finanzhilfe in eine unbefristete Finanzhilfe umzuwandeln. Dieser Antrag wurde seitens des Mininsteriums mit Schreiben vom 15.08.2013 abgelehnt und eine Ratenzahlung zur Rückzahlung des Betrages festgelegt. Die WGO-Fraktion hat in der Sitzung der Stadtvertretung vom 10.03.2015 beantragt, dass die Rückzahlung der letzten beiden Raten (9.000.000 €) vom Land erlassen werden soll. ,

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

um Beratung wird gebeten

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

bei Erlass durch das Land, Einsparungen in Höhe von 900.000

 

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Anlagen

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