Beschlussvorlage - VO/4/0143/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadt Dassow führt das Aufstellungsverfahren für den Bebauungsplan Nr. 34 der Stadt Dassow zur Errichtung einer Kindertagesstätte an der Grevesmühlener Straße zwischen Ju-gendclub und Veranstaltungswiese (ehemaliges Schwimmbad) als beschleunigtes Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung gemäß § 13a Baugesetzbuch (BauGB) durch.

Der Entwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34, bestehend aus Planzeichnung (Teil A) und dem Text (Teil B), sowie der zugehörigen Begründung wurden für die Dauer eines Monats vom 07. April 2015 bis zum 07. Mai 2015 öffentlich ausgelegt.

Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange wurden nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB parallel beteiligt. Die Ab-stimmung mit den Nachbargemeinden wurde gemäß § 2 Abs. 2 BauGB durchgeführt. Stel-lungnahmen der Öffentlichkeit zum Entwurf des Bebauungsplanes im Rahmen der Ausle-gung liegen nicht vor.

Die Planung wird im Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

Im Ergebnis des Beteiligungsverfahrens ergeben sich Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange. Es ergeben sich:

-              zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen,

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen.

Die Hinweise aus den Stellungnahmeverfahren wurden bearbeitet und in den Planunterlagen entsprechend ergänzt.

Die Abwägungsergebnisse sind in tabellarischer Form zusammengestellt.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.              Die auf Grund der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB in Verbindung mit § 13 Abs. 2 Nr. 3 und § 4 Abs. 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen hat die Stadt Dassow unter Beachtung des Abwägungsgebotes geprüft. Stellungnahmen der Öffentlichkeit sind im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 und § 3 Abs. 2 BauGB nicht eingegangen. Es ergeben sich

-              zu berücksichtigende und

-              teilweise zu berücksichtigende Anregungen und Stellungnahmen

Das Abwägungsergebnis macht sich die Stadt Dassow zu eigen. Das Abwägungsergebnis gemäß Anlage 1 ist Bestandteil dieses Beschlusses.              

 

2.              Das Amt Schönberger Land wird beauftragt, die Behörden und sonstigen Träger öf-fentlicher Belange, die Anregungen erhoben bzw. Stellungnahmen abgegeben haben, von diesem Ergebnis der Abwägung unter Angabe der Gründe in Kenntnis zu setzen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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