Beschlussvorlage - VO/1/0190/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß § 36 Abs. 1 der Kommunalverfassung (KV M-V) i.V.m. § 7 Abs. 1 d der Hauptsatzung der Stadt Dassow kann die Stadtvertretung zur Vorbereitung ihrer Beschlüsse zeitweilige Ausschüsse bilden.

 

Die Mitglieder des Hauptausschusses empfahlen in ihrer Sitzung am 26.05.2015 die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses, der sich mit der Angelegenheit Sportgelände / SV Dassow 24. e.V. befasst.

 

Laut § 36 Abs. 1 S. 3 KV M-V regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Die Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung führt hierzu ergänzend aus, dass „freiwillige Ausschüsse als ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet werden können. In beiden Fällen sind Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben aber in der Hauptsatzung zu regeln. Soll ein zeitweiliger Ausschuss gebildet werden, ist dafür sowohl eine Regelung in der Hauptsatzung als auch ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich“.

 

Die Gemeindevertretung hat nunmehr über die Bildung des zeitweiligen Ausschusses unter entsprechender Hauptsatzungsregelung zu beschließen. Hierbei ist folgendes festzulegen:

- Bezeichnung des zeitweiligen Ausschusses,

- Aufgabenbereich des zeitweiligen Ausschusses,

- Anzahl der Ausschussmitglieder,

- ob neben einer Mehrheit von Stadtvertretern weitere sachkundige Einwohner in den Ausschuss zu berufen sind,

- ob stellvertretende Mitglieder für die Ausschussmitglieder zu wählen sind,

- ob die Sitzungen des Ausschusses öffentlich sind.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

a) Die Stadtvertretung beschließt die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses. Für den zeitweiligen Ausschuss werden folgende Festlegungen getroffen:

 

1. Bezeichnung: ________________________________________________________________,

 

2. Aufgabenbereich: _____________________________________________________________,

 

3. Anzahl der Ausschussmitglieder / Zusammensetzung: ________________________________,

 

4. neben einer Mehrheit von Stadtvertretern können weitere sachkundige Einwohner in den zeitweiligen Ausschuss berufen werden – ja / nein - ____________________________________,

 

5. für die Ausschussmitglieder sind stellvertretende Mitglieder zu wählen – ja / nein – __________,

 

6. die Sitzungen des Ausschusses sind öffentlich / nichtöffentlich: __________________________

 

b) Das Amt wird beauftragt, zur nächsten Sitzung der Stadtvertretung eine 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung unter Einarbeitung der Festlegungen zu a) vorzubereiten. Zudem ist der Stadtvertretung zur nächsten Sitzung eine Beschlussvorlage zur Wahl der Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses vorzulegen.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder des zeitweiligen Ausschusses für die Teilnahme an den Ausschusssitzungen

 

 

 

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