Beschlussvorlage - VO/1/0191/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf führte in ihrer Sitzung am 14.04.2015 eine Beratung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde durch.

Die vorgesehenen Änderungen betreffen insbesondere den Paragrafen 12 der Hauptsatzung („Entschädigungsordnung“). Gemäß Beschluss der Gemeindevertretung vom 14.04.2015 sollen in diesen Paragrafen folgende Änderungen aufgenommen werden:

 

Abs. 2:

- Erhöhung der monatlichen funktionsbezogenen Aufwandsentschädigung für die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen von 10,00 EUR auf 20,00 EUR,

- Aufnahme der Regelung, dass die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen als Mitglied der Gemeindevertretung oder als sachkundiger Einwohner für die Teilnahme an einer Sitzung der Gemeinde zusätzlich ein Sitzungsgeld erhalten.

 

Der Absatz 4 des Paragrafen 12, welcher unter anderem den Ausschluss der Gewährung sitzungsbezogener Aufwandsentschädigungen regelt, ist in den Nummern 1, 2, 3, und 4 entsprechend anzupassen.

 

Die Gemeindevertretung hat nunmehr über die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf zu beschließen. Die 2. Änderung der Hauptsatzung ist mit der Mehrheit aller Mitglieder der Gemeindevertretung zu beschließen (§ 5 Abs. 2 S. 6, 3 KV M-V).

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige (speziell: Vorsitzende der Ortsteilvertretungen)

 

 

Reduzieren

Anlagen

Loading...