Beschlussvorlage - VO/1/0198/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Der Entwurf der Entgeltordnung sieht künftig die Nutzung des Festplatzes auf privatrechtlicher Basis vor. Grundlage für die Nutzung ist eine schriftliche Nutzungsvereinbarung, die für alle Veranstaltungen zu schließen ist.

Auf der Grundlage dieser Vereinbarung erfolgt eine Rechnungstellung durch das Amt Schönberger Land. Das privatrechtliche Entgelt ist an die Amtskasse zu entrichten und wird in dem entsprechenden Produktkonto im Haushalt der Stadt Dassow verbucht.

Ansprechpartner für die Nutzer ist auch weiterhin der Mitarbeiter der Stadt Dassow, der die Nutzungsverträge entsprechend dieser Entgeltordnung vorbereitet.

 

Es sind die einzelnen Nutzungsarten, die Tarifentgelte und ggf. auch der Maßstab für die Entgeltberechnung (z.B. Kalendertag, m² Verkaufsfläche, Nutzungsfläche) festzulegen.

 

Der beigefügte Entwurf dient nur einer ersten Beratung des Sachverhalts.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Um Beratung wird gebeten.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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