Beschlussvorlage - VO/1/0205/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Stadtvertretung Dassow beschloss in ihrer Sitzung am 09.06.2015 die Bildung eines zeitweiligen Ausschusses Breitensport.

 

Laut § 36 Abs. 1 S. 3 KV M-V regelt die Hauptsatzung Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse. Die Schweriner Kommentierung der Kommunalverfassung führt hierzu ergänzend aus, dass „freiwillige Ausschüsse als ständige oder zeitweilige Ausschüsse gebildet werden können. In beiden Fällen sind Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben aber in der Hauptsatzung zu regeln. Soll ein zeitweiliger Ausschuss gebildet werden, ist dafür sowohl eine Regelung in der Hauptsatzung als auch ein Beschluss der Gemeindevertretung erforderlich.

 

Die konkreten Festlegungen der Stadtvertretung zu Bildung, Zusammensetzung und Aufgaben des Ausschusses können dem anliegenden Beschlussauszug der Sitzung vom 09.06.2015 entnommen werden (Anlage 1).

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow wurde entsprechend vorbereitet. Der Entwurf der Satzungsänderung ist der Anlage 2 zu entnehmen.

 

Die Stadtvertretung hat nunmehr über die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow zu beschließen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Stadt Dassow.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige: sitzungsbezogene Aufwandsentschädigungen für die Teilnahme der Ausschussmitglieder an Ausschusssitzungen

 

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Anlagen

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