Beschlussvorlage - VO/4/0160/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst hat in ihrer Sitzung am 12.05.2015 die Aufstellung und den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Ortsteil Hohen Schönberg“ gebilligt.

 

Planungsziel ist die mögliche Verdichtung durch Doppelhäuser zu reduzieren. Dazu sollen künftig nur noch Einzelhäuser zulässig sein. Früher angedachte Gemeinschaftsgaragenanlage und Gemeinschaftsgrünfläche entfallen somit. Diese frei werdenden Flächen sollen in ein Allgemeines Wohngebiet umgewidmet werden.

 

Die Stadt Dassow erhält hiermit die Information, dass die Öffentlichkeit in der Zeit vom 16.06.2015 – 21.07.2015 im Amt Klützer Winkel, Schlossstraße 1 in Klütz während der Dienstzeiten den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Kalkhorst „Ortsteil Hohen Schönberg“  einsehen kann.

 

Gleichzeitig wird die Stadt Dassow zur Stellungnahme im Rahmen der Beteiligung als Nachbargemeinde innerhalb eines Monats bis spätestens zum 24.07.2015 aufgefordert.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow hat zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 der Gemeinde Kalkhorst „Ortsteil Hohen Schönberg“ weder Hinweise noch Anregungen vorzubringen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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