Beschlussvorlage - VO/3/0089/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Ersatzpflanzungen der Straßenbäume im Krüzkamp- Finanzierung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Antje Kopp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Gemeindevertretung Lüdersdorf
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Entscheidung
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21.07.2015
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Erledigt
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Finanzausschuss der Gemeinde Lüdersdorf
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Vorberatung
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14.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 25.02.15 den Beschluss gefasst, die finanziellen Mittel für die Fällung und die Ersatzpflanzungen der 27 Robinien mittels Nachtrag bereit zu stellen.
Nach Beratung im Finanzausschuss am 14.04.2015 wird vorgeschlagen statt des Nachtrages zunächst die bereit gestellten Haushaltsmittel aus 2014 zu übertragen und den Sperrvermerk auf zu heben.
Die Überarbeitung des Gutachtens zur Standsicherheit der verbliebenen 58 Robinien (Kosten ca. 2000 €) und die Fällung der 27 Robinien, für die die Fällgenehmigung vorlag(Kosten ca. 2500 €), wurden nach Beschluss der Gemeindevertretung ebenfalls beauftragt.
Die Ausschreibung für die Ersatzpflanzungen (Mehlbeere)der 27 gefällten Robinien, einschließlich Stubben fräsen und Bodenaustausch wird vorbereitet.
Die Fällung der 27 Robinien erfolgte nach Erteilung der Fällgenehmigung durch den Landkreis als Genehmigungsbehörde aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.
Dafür war es notwendige die vorher durch das Amt unter Hinzuziehung des Baumgutachters vor Ort festgestellte Gefährdung durch die 27 Robinien per Gutachten zu belegen.
Im Gutachten wurde nachgewiesen dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, in dessen Folge dann auch die Fällgenehmigung erteilt wurde.
Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht war das Gutachten notwendig und wurde durch die Verwaltung als Aufgabe der laufenden Verwaltung beauftragt .Finanzielle Mittel dafür standen zu diesem Zeitpunkt der Beauftragung im Produkt Straßenbäume- Unterhaltung-(54101.5231) zur Verfügung. Die Leistung wurde erbracht, das Gutachten wurde zur Erreichung der Fällgenehmigung verwendet. Die Rechnung wurde bezahlt aus der HHstelle, gesetzliche Gründe die der Zahlung der erbrachten Leistung widersprachen, waren nicht vorhanden.
Hinsichtlich der 58 Robinien wird nach Fertigstellung der beauftragten Überarbeitung des Gutachtens, dieses dem Landkreis übergeben mit dem Antrag die Bäume zu fällen und dafür 1:1 Ersatz im folgenden Jahr wieder zu pflanzen(Mehlbeere).
Die Kosten für die Fällung werden auf 6 000 € geschätzt .Die Fällung kann erst erfolgen, wenn die Fällgenehmigung der Genehmigungsbehörde (LK) vorliegt.
Die Kosten für die Ersatzpflanzungen sollen in den HH 2016 eingestellt werden.
Beschlussvorschlag
Beschlussvorschlag:
1.Die Gemeinde überträgt die in 2014 eingestellten finanziellen Mittel in Höhe von 27 000 €
unter der Kontierung 54101.04825 in das HH-jahr 2015 und hebt den Sperrvermerk auf.
2. Die Gemeinde stellt außerplanmäßig 6 000 € in 2015 bereit zur Fällung der 58 verbliebenen Robinien. Die Kosten für die notwendigen Ersatzpflanzungen(1:1) werden in den HH 2016 eingestellt.