Beschlussvorlage - VO/3/0089/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung hat in Ihrer Sitzung am 25.02.15 den Beschluss gefasst, die finanziellen Mittel für die Fällung und die Ersatzpflanzungen  der 27 Robinien mittels Nachtrag bereit zu stellen.

Nach Beratung im Finanzausschuss am 14.04.2015  wird vorgeschlagen statt des Nachtrages  zunächst die  bereit  gestellten  Haushaltsmittel  aus 2014 zu übertragen und den Sperrvermerk auf zu heben.

Die Überarbeitung des Gutachtens zur Standsicherheit  der verbliebenen 58 Robinien (Kosten ca. 2000 €) und die Fällung  der 27 Robinien, für die die Fällgenehmigung vorlag(Kosten ca. 2500 €), wurden nach Beschluss der Gemeindevertretung ebenfalls beauftragt.

Die  Ausschreibung für die  Ersatzpflanzungen (Mehlbeere)der 27 gefällten Robinien, einschließlich Stubben fräsen und Bodenaustausch  wird  vorbereitet.

 

Die Fällung der 27 Robinien erfolgte nach Erteilung der Fällgenehmigung durch den Landkreis als Genehmigungsbehörde  aus Gründen der Verkehrssicherungspflicht.

Dafür war es notwendige die vorher durch das Amt unter Hinzuziehung des Baumgutachters vor Ort  festgestellte Gefährdung durch die 27 Robinien per Gutachten zu belegen.

Im Gutachten wurde nachgewiesen dass die Verkehrssicherheit nicht mehr gegeben ist, in dessen Folge dann auch  die Fällgenehmigung erteilt wurde.

Im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht war das Gutachten notwendig und wurde durch die Verwaltung als Aufgabe der laufenden Verwaltung beauftragt .Finanzielle Mittel dafür standen zu diesem Zeitpunkt der Beauftragung  im Produkt Straßenbäume- Unterhaltung-(54101.5231) zur Verfügung. Die Leistung wurde erbracht, das Gutachten wurde zur Erreichung der Fällgenehmigung verwendet. Die Rechnung wurde bezahlt aus der HHstelle, gesetzliche Gründe die der Zahlung der erbrachten Leistung  widersprachen, waren nicht vorhanden.

 

Hinsichtlich der 58 Robinien wird nach Fertigstellung  der beauftragten Überarbeitung des Gutachtens, dieses dem Landkreis übergeben mit dem Antrag die Bäume zu fällen und dafür 1:1 Ersatz im folgenden Jahr  wieder zu pflanzen(Mehlbeere).

Die Kosten für die Fällung werden auf 6 000 € geschätzt .Die Fällung kann erst erfolgen, wenn die Fällgenehmigung der Genehmigungsbehörde (LK) vorliegt.

Die Kosten für die Ersatzpflanzungen sollen  in den HH 2016 eingestellt werden.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.Die Gemeinde überträgt die in 2014 eingestellten finanziellen Mittel in Höhe von 27 000 €

unter der Kontierung 54101.04825 in das HH-jahr 2015 und hebt den Sperrvermerk auf.

2. Die Gemeinde stellt außerplanmäßig 6 000  € in 2015 bereit zur Fällung der 58 verbliebenen Robinien. Die Kosten für die notwendigen Ersatzpflanzungen(1:1)  werden in den HH 2016 eingestellt.

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Übertragung von HH-Mitteln der HHst. 54101.04825

Außerplanmäßige Mittel in Höhe 6 000 €.

 

Loading...