Beschlussvorlage - VO/3/0088/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Die Firma Garten- und Landschaftsbau  H.-J. Wilken hat für die Feuerwehr Schönberg am 23.05.2014  Mutterboden gespendet (siehe anliegende Rechnung-Spendenschreiben).

 

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis 1.000,- Euro.

 

Die aufgeführte Spende überschreitet nicht diesen Betrag, somit hat der Hauptausschuss über die Annahme der Spende zu entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Spende der Firma Garten- und Landschaftsbau Wilken für die Feuerwehr Schönberg anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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