Beschlussvorlage - VO/3/0088/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende für die Feuerwehr Schönberg
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Anja Surkamp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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14.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die Firma Garten- und Landschaftsbau H.-J. Wilken hat für die Feuerwehr Schönberg am 23.05.2014 Mutterboden gespendet (siehe anliegende Rechnung-Spendenschreiben).
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis 1.000,- Euro.
Die aufgeführte Spende überschreitet nicht diesen Betrag, somit hat der Hauptausschuss über die Annahme der Spende zu entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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260,5 kB
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