Beschlussvorlage - VO/3/0090/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Gestaltung des Stadtfestes 2015 wurde die Verkehrssicherung durch Firma Garten- und Landschaftsbau Wilken durchgeführt. Diese Arbeitsleistung wird durch die Firma gespendet.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spende nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000,00 €.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss der Stadt Schönberg beschließt, die in der Anlage aufgeführte Spende zum Stadtfest 2015 anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Kostenersparnis

 

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Anlagen

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