Beschlussvorlage - VO/3/0090/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluß über die Annahme von Spenden
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Jens Hillbrecht
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Hauptausschuss der Stadt Schönberg
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Entscheidung
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14.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Zur Gestaltung des Stadtfestes 2015 wurde die Verkehrssicherung durch Firma Garten- und Landschaftsbau Wilken durchgeführt. Diese Arbeitsleistung wird durch die Firma gespendet.
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spende nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung getroffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000,00 €.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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363,5 kB
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