Beschlussvorlage - VO/1/0210/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Gestaltung des Stadtfestes 2015 sind in den Monaten April bis Juli 2015 durch Bürger und Firmen diverse Spenden eingezahlt worden.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg, entscheidet die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden ab einer Höhe von 1.000,00 €. Da die aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spende zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss Schönberg beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden zum Stadtfest 2015 anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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