Beschlussvorlage - VO/1/0216/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Gemäß Kontoauszug vom 22.07.2015 wurde ein Geldeingang der Fa. EUROIMMUN MEDIZINISCHE LABORDIAGNOSTIKA AG von 1.500,- € festgestellt. Als Verwendungszweck wurde eine Spende für den Jugendclub Dassow angegeben.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €. Da diese Geldspende diesen Betrag überschreitet, hat die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen..

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadtvertretung beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Geldspende Fa. EUROIMMUN MEDIZINISCHE LABORDIAGNOSTIKA AG in Höhe von 1.500,-- € für den Jugendclub Dassow anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Einnahme im Produkt 36601 - Jugendarbeit

 

 

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