Beschlussvorlage - VO/1/0216/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Beschluss zur Annahme einer Spende für den Jugendclub Dassow
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Marcel Borchardt
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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28.07.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß Kontoauszug vom 22.07.2015 wurde ein Geldeingang der Fa. EUROIMMUN MEDIZINISCHE LABORDIAGNOSTIKA AG von 1.500,- € festgestellt. Als Verwendungszweck wurde eine Spende für den Jugendclub Dassow angegeben.
Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bis zu einer Höhe von 1.000 €. Da diese Geldspende diesen Betrag überschreitet, hat die Stadtvertretung die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen..