Beschlussvorlage - VO/1/0218/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Nach dem KiföG wird die Förderung der Kindertageseinrichtungen und der Tagespflege gemeinsam durch das Land, die örtlichen Träger der öffentlichen Jugendhilfe, die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes und die Eltern finanziert. Das Land und der Landkreis (als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe) beteiligen sich durch Festbeträge an der Finanzierung. Den restlichen Finanzierungsbedarf tragen die Gemeinden des gewöhnlichen Aufenthaltes (Wohnsitzgemeinden) und die Eltern. Soweit die Kosten des in Anspruch genommenen Platzes nicht durch den Anteil des Landes und des Landkreises gedeckt sind, hat die Wohnsitzgemeinde mindestens 50 % der verbleibenden Kosten zu tragen.

 

Dem voraus geht jedoch der Abschluss von Leistungsverträgen zwischen dem Landkreis und den Trägern der Kindertageseinrichtungen. Mit den Leistungsverträgen werden die leistungsbezogenen Entgelte der jeweiligen Kindertageseinrichtung festgelegt. Die Gemeinde, in der die Förderung erfolgt, legt in Abstimmung mit den Trägern von Kindertageseinrichtungen und mit vorheriger Zustimmung des Landkreises den durchschnittlichen Elternbeitrag fest.

 

Die Verhandlung zwischen dem Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH als Träger der Einrichtung Kita „Die Kirchenmäuse“ in Schönberg und dem Landkreis Nordwestmecklenburg fand im Umlaufverfahren statt. Die Unterlagen (Entgeltprotokoll, Kalkulationstabellen, Leistungsbeschreibung) gingen am 30. Juli per Post beim Amt ein.

Das Diakoniewerk im nördlichen Mecklenburg gGmbH hat nachstehende Kosten pro Betreuungsplatz als entgeltrelevant kalkuliert:

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Platzkosten

Träger

 

 

 

 

 

Krippe

ganztags

840,52 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

578,30 €

 

halbtags

447,19 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Platzkosten

Träger

 

 

 

 

 

Kiga

ganztags

500,43 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

370,84 €

 

halbtags

306,01 €

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Schönberg beschließt folgende finanzielle Beteiligung der Gemeinde des gewöhnlichen Aufenthaltes (§ 20 KiföG) mit 50% für die Kinderkrippe sowie den Kindergarten der Kindertagesstätte „Die Kirchenmäuse“ in Schönberg ab 01.08.2015 inklusive der daraus resultierenden überplanmäßigen Ausgabe von 3.100,- € für die HHSt. 36100.54159:

 

1.

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Krippe

ganztags

286,76 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

211,65 €

 

halbtags

175,60 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungsart

Wohnsitz-

Träger

 

gemeinde

 

 

50%

Kiga

ganztags

182,22 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

146,92 €

 

halbtags

131,01 €

 

2.

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

50%

Krippe

ganztags

286,76 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

211,65 €

 

halbtags

175,59 €

 

 

 

 

 

 

Einrichtung/

Betreuungs-

Elternbeitrag

Träger

art

 

 

 

50 %

Kiga

ganztags

182,21 €

Kirchenmäuse

Teilzeit

146,92 €

 

halbtags

131,00 €

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Krippe:

GT: 8 Plätze x 5 Monate x 22,50 € = 900,- €

TZ: 8 Plätze x 5 Monate x 14,- € = 560,- €

HT: 2 Plätze x 5 Monate x 10,- € = 100,- €

 

Kiga:

GT: 21 Plätze x 5 Monate x 10,50 € = 1.102,50 €

TZ: 11 Plätze x 5 Monate x 7,- € = 385,- €

HT: 1 Platz x 5 Monate x 5,- €= 25,- €

 

=> ca. Gesamtausgaben: 3.100,- €

 

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Anlagen

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