Beschlussvorlage - VO/1/0198/2015-1

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Soziales, Bildung und Kultur hatte in seiner Sitzung am 29.06.2015 die im Entwurf der Entgeltordnung aufgeführten Entgelte empfohlen.

Nachfolgend sind noch einmal die aufgrund der 1. Änderungssatzung festgesetzten Benutzungsgebühren und die nun empfohlenen Entgelte gegenübergestellt: 

 

1. Änderungssatzung über Benutzungsgebühren für den Festplatz

(wird aufgehoben)

Neu empfohlene Entgelte für die zu beschließende Entgeltordnung:

01 Nutzung durch ortsansässige Vereine und Verbände      je Kalendertag      51,00

 

01 Nutzung durch ortsansässige Vereine und Verbände      je Kalendertag           00,00 €

 

02 Nutzung durch nicht ortsansässige Vereine und Verbände   und private Nutzung 

je Kalendertag                            155,00 €

 

02 Nutzung durch nicht ortsansässige Vereine und Verbände        je Kalendertag           50,00 €

 

03 für Zirkusveranstaltungen pro Spieltag

                                                        155,00 €

 

03 für Zirkusveranstaltungen je Kalendertag

                                                                  75,00 €

 

  04 für gewerbliche Nutzung pro Meter Verkaufsfläche bzw. Schaustellerfläche      8,00 €

 

04 für gewerbliche Nutzung            00,00 €

(Verhandlungsbasis)

05 -

05 für gewerbliche Nutzung im Rahmen von Volks- u. Bürgerfesten(Schausteller/ Fahrgeschäfte)

                                                                           00,00 €

 

06 Kaution 300,00 €

 

06 Für die Nutzung nach Tarif- Nr. 03 bis 05 kann eine Kaution                        zwischen 00,00 und 500,00 €

erhoben werden

 

 

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Beschlussvorschlag

Die Empfehlung liegt damit in allen Tarifstellen unter den bisher erhobenen Benutzungsgebühren.

 

Vor dem Hintergrund des Haushaltssicherungskonzeptes wird verwaltungsseitig empfohlen, die Tarifentgelte der Höhe nach zu belassen, bzw. leicht anzuheben. Dies könnte zu einer Erhöhung der laufenden Erträge/Einzahlungen führen.

 

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Entgeltordnung für die Benutzung des Festplatzes am ehemaligen Schwimmbad.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Erhöhung der laufenden Erträge und Einzahlungen bei einer Anhebung der Entgelte.

 

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Anlagen

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