Beschlussvorlage - VO/4/0200/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Kalkhorst hat am 16.07.2015 den Entwurf des Bebauungsplanes  Nr. 23 sowie dessen Begründung beschlossen. Gleichzeitig wurde die Umwandlung des Verfahrens von einem VE-Plan in einen B-Plan beschlossen, da die Realisierung des Vorhabens sich über den Rahmen eines 5-Jahreszeitraums hinauszieht. Der bebauungsplan enthält die Festsetzung als Sondergebiet, das der Erholung dient, mit der Nutzung als Ferienhof Elmenhorst.

 

An den Inhalten der Planung ändert sich durch diese Umwandlung nichts.

 

Im Rahmen von Stellungnahmen zum Vorentwurf wurden Änderungen und Ergänzungen im Entwurf vorgenommen, die nun nochmals zur Kenntnis gegeben werden.

Die Abwägungsdokumentation des Vorentwurfes zur Stellungnahme der Stadt Dassow ist in der Anlage beigefügt.

 

Die Stadt Dassow wird zum Planvorhaben um Stellungnahme innerhalb eines Monats, bis zum 10.September 2015, gebeten.

 

Gleichzeitig erfolgt die Information über die öffentliche Auslegung zum Bebauungsplan Nr. 23, bestehend aus Planzeichnung, Begründung einschl. Umweltbericht und Fachgutachten im Amt Klützer Winkel, Schloßstraße 1, 23948 Klütz in der Zeit vom 11.08.2015 bis zum 15.09.2015.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadt Dassow nimmt aus der vorliegenden Abwägungsdokumentation zur Kenntnis, dass Auswirkungen auf das FFH-Gebiet DE 2031-301 sich nicht ergeben und die potentielle Erhöhung der touristischen Frequentierung aufgrund der Größe des Vorhabens als nicht erheblich eingestuft wird.

Ergänzende Anregungen oder Belange seitens der Stadt Dassow werden nicht vorgetragen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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