Beschlussvorlage - VO/3/0108/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeinde Kalkhorst beabsichtigt den Ausbau des ländlichen Weges zwischen den Ortslagen Neuenhagen und Harkensee im Rahmen des Bodenneuordnungsverfahrens zu realisieren. Durch den Bürgermeister wurde mit Schreiben vom 02.09.2015, Posteingang 07.09.2015, das Ersuchen an die Stadt Dassow gestellt,  dass die Stadt Dassow den ländlichen Weg  von der Gemarkungsgrenze Neuenhagen bis zur Ortslage Harkensee ausbaut.

Ausführungsjahr soll 2016 sein, dafür muss der Förderantrag bis zum 30.09.2015 gestellt sein.

Nach erster Kostenschätzung würde die Förderung von 90%  der Gesamtbruttokosten  folgende Finanzierung für die Stadt Dassow  bedeuten:

 

Gesamtkosten

 

 

EUR

Förderung 90 %

 

 

EUR

Eigenanteil der Stadt

 

EUR

Förderung Kofinanzierung 50%

EUR

Eigenanteil der Stadt

 

EUR

 

240.247,36

 

216.222,62

 

24.024,74

 

12.012,37

 

12.012,37

 

 

 

 

 

 

 

In den Kosten ist der zu erbringende Ausgleich noch nicht enthalten! Eine Ermittlung erfolgt nach Beschlussfassung der Stadt Dassow. Die Kosten für einen möglichen Grunderwerb, würden über das Bodenordnungsverfahren abgehandelt.

 

 

Der Hauptausschuss empfiehlt der Stadtvertretung über die Aufnahme, Durchführung und Bereitstellung der finanziellen Mittel für 2016 zum Ausbau des ländlichen Weges auf dem Gebiet der Stadt Dassow entscheiden.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung Dassow beschließt die Aufnahme der Maßnahme - Ländlicher Wegebau von Harkensee bis  Neuenhagen in die Maßnahmenliste des Bodenordnungsverfahrens Neuenhagen – Harkensee aufzunehmen und die finanziellen Haushaltsmittel im Haushalt 2016 aufzunehmen. 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Bereitstellung der Kosten im Haushalt 2016

 

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Anlagen

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