Beschlussvorlage - VO/1/0220/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss zur Annahme einer Spende
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich I
- Bearbeiter:
- Sandra Tonn
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Nach § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet grundsätzlich die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden.
Spender ist die Firma TLB Haustechnik GmbH, Dassower Straße 2a, 23923 Schönberg. Firma TLB führte im Zeitraum 02.07. – 18.08.2015 Demontagearbeiten sowie Materiallieferungen durch.
Wert des Sachspende: 1.858,07 €
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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699,2 kB
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