Beschlussvorlage - VO/1/0220/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 11 Abs. 3 der Hauptsatzung der Stadt Schönberg entscheidet grundsätzlich die Stadtvertretung über die Annahme von Spenden.

 

Spender ist die Firma TLB Haustechnik GmbH, Dassower Straße 2a, 23923 Schönberg. Firma TLB führte im Zeitraum 02.07. – 18.08.2015 Demontagearbeiten sowie Materiallieferungen durch.

Wert des Sachspende: 1.858,07 €

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Stadtvertretung beschließt, die im Sachverhalt aufgeführte Spende der Firma TLB Haustechnik anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Keine

 

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Anlagen

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