Beschlussvorlage - VO/2/0076/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Satzungsänderung der Stadt Schönberg über die Erhebung einer Hundesteuer
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich II
- Bearbeiter:
- Sylvia Liedtke
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Schönberg
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Entscheidung
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22.09.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
Die ursprüngliche Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer nimmt nicht Bezug auf die Hundehalterverordnung, sondern definiert unter § 1 Abs. 2 selbst, wann und welche Hunde als gefährlich einzustufen sind. Unter § 2 der HundehVO M-V wird klar definiert, wann Hunde als gefährlich im Sinne dieser Verordnung gelten und bei welchen Rassen vermutet wird, dass es sich um gefährliche Hunde handelt. Um Klageverfahren zu vermeiden, wird insofern die Anpassung des § 1 der Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer an die jeweils gültige Fassung des § 2 der HundehVO M-V empfohlen.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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50 kB
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