Beschlussvorlage - VO/1/0223/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Gemäß § 1 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf nimmt die Gemeinde die in § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung beschriebene Flagge an.

 

Bis zum jetzigen Zeitpunkt wurde von der Gemeinde Lüdersdorf tatsächlich keine Flagge verwendet.

 

Herr Bürgermeister Prof. Dr. Huzel regt die Anschaffung zweier Gemeindeflaggen sowie der dazugehörigen Fahnenmaste an. Diese sollen insbesondere repräsentativen Zwecken dienen und bei offiziellen Anlässen der Gemeinde verwendet werden.

Denkbar wäre die Aufstellung jeweils eines Fahnenmastes an der Grundschule in Herrnburg sowie an der Regionalen Schule in Wahrsow.

 

Für die Anschaffung der Fahnenmaste und der Flaggen durch die Amtsverwaltung sind von der Gemeindevertretung zuvor folgende grundlegende Festlegungen zu treffen:

 

    Fahnenmasten:

- Höhe, Durchmesser

- Material (i.d.R. wird Aluminium verwendet, alternativ Kunststoff oder Edelstahl)

- oberer Mastabschluss: glatt oder kegelförmig?

- Leinen am Mast für die Fahne: innenliegend oder außenliegend?

- Befestigung: Mast fix in der Bodenhülse oder herausnehmbar bzw. transportierbar?

 

    Flaggen:

- Gestaltung: erfolgt gemäß § 1 Abs. 2 der Hauptsatzung der Gemeinde Lüdersdorf

- Größe (Empfehlung der Verwaltung: abhängig von der Höhe des Fahnenmastes)

- Material (i.d.R. wird Glanzpolyester verwendet)

- Konfektion (Empfehlung der Verwaltung: ringsum mit Doppelsicherheitsnaht gesäumt, an der Mastseite mit Besatzband verstärkt und mit Karabinern versehen)

- Flagge hissbar oder fix am Fahnenmast

 

 

Die Gemeindevertretung hat zudem einen Vorschlag zur Deckung der Anschaffungskosten für die Flaggen und Fahnenmasten zu unterbreiten.

Verwaltungsseitig wird darüber informiert, dass derzeitige Mehrerträge bzw. Mehreinzahlungen im Bereich der Grundsteuer B (Produkt 61100, Konto 4012) zur Deckung der für die Anschaffung entstehenden Mehraufwendungen bzw. Mehrauszahlungen in entsprechender Höhe verwendet werden könnten.

Alternativ könnte die Anschaffung in den Haushaltsberatungen zum Haushaltsjahr 2016 berücksichtigt werden.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

1.) Die Gemeindevertretung Lüdersdorf beschließt die Anschaffung von zwei Gemeindeflaggen sowie von zwei dazugehörigen Fahnenmasten unter Beachtung der folgenden Festlegungen zur Beschaffenheit:

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2.) Die Fahnenmasten sind jeweils an der Grundschule in Herrnburg sowie an der Regionalen Schule in Wahrsow aufzustellen.

 

3.) Die Anschaffungskosten für die Fahnenmasten und Flaggen werden wie folgt gedeckt: ______________________________________________________________________________

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

zu den finanziellen Auswirkungen kann derzeit keine konkrete Angabe durch die Amtsverwaltung gemacht werden, da diese von den Festlegungen der Gemeindevertretung zur Beschaffenheit der Flaggen und Fahnenmasten abhängig sind

 

 

 

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