Beschlussvorlage - VO/4/0216/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Das Landesraumentwicklungsprogramm MV wird fortgeschrieben. Das Ministerium für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung führt nun die 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens für den Entwurf der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms MV durch.

 

Im Rahmen der 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens hat die Gemeinde Selmsdorf in 2014 bereits ihre Bedenken und Anregungen abgegeben. Die Abwägung dieser Stellungnahme ist in der Anlage beigefügt.

 

Dieser Vorlage ist aufgrund des Umfanges der Band I, der Entwurf des LEP MV, in der 2. Beteiligungsstufe zur Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms MV einschließlich Kartenauszug  beigefügt.

 

Die vollständigen Unterlagen des Entwurfes, bestehend aus Band I, dem Entwurf der Fortschreibung des LEP und dem Band II, Umweltbericht, sind vollständig für die Öffentlichkeit im Internet unter www.raumordnung-mv.de einsehbar.

 

Der Landkreis Nordwestmecklenburg hat seine Stellungnahme für die 2. Beteiligungsstufe den Gemeinden gleichfalls zur Verfügung gestellt und ist in der Anlage. 

 

Der Gemeinde Selmsdorf wird hiermit die Gelegenheit gegeben, im Rahmen der 2. Beteiligungsstufe, nochmals Hinweise und Anregungen zum vorliegenden Entwurf bis zum 30. September 2015 vorzubringen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt zum Beteiligungsverfahren der Fortschreibung des Landesraumentwicklungsprogramms MV (2. Stufe) wie folgt Stellung zu nehmen:

 

Die Gemeinde Selmsdorf nimmt den Entwurf zur 2. Stufe des Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis und begrüßt im Wesentlichen die Inhalte der Fortschreibung des Landesraumentwicklungskonzepts.

 

Die erfolgte Abwägung der gemeindlichen Hinweise zur 1. Stufe des Beteiligungsverfahrens hält die Gemeinde jedoch in weiten Teilen für unzureichend und sachlich nicht hinreichend tragfähig. Daher hält die Gemeinde Selmsdorf ihre Hinweise zu folgenden Punkten weiter aufrecht:

 

zu 3.3.2 Stadt-Umland-Räume:

Für die Nicht-Darstellung des Stadt-Umland-Raumes Lübeck auf Mecklenburger Seite fehlt weiter eine tragfähige Begründung. Die in der Abwägung dargestellte Begründung, dass das LEP keine Bindewirkung über die Landesgrenzen hinaus entfalten kann, ist weder zielführend noch für die qualitative Entwicklung des Raumes an der westlichen Landesgrenze hilfreich.

Als Begründung für die Einführung der Stadt-Umland-Räume steht dieser qualitative Entwicklungsgedanke im gesamten LEP-Entwurf mehrfach im Vordergrund. Gerade der östliche Teil des Stadt-Umland-Raumes Lübeck gehört mit den Städten Schönberg und Dassow sowie mit den Gemeinde Selmsdorf und Lüdersdorf zu den wirtschaftlich leistungsstärksten Räumen des Landes. Das ausgerechnet für diesen Raum im LEP eine Entwicklungskonzeption fehlt, erscheint nicht vollziehbar. Die Gemeinde Selmsdorf weist weiterhin auf das Fehlen einer besonders auf die Grenzregion abgestimmten Handlungs- und Entwicklungskonzeption hin. Der Verweis auf die Entwicklungspotenziale der Metropolregion Hamburg greift zu kurz.

 

zu 3.2 Zentrale Orte und 4.2 Wohnungsbauentwicklung

Durch den Ausbau der Versorgungsinfrastruktur, durch die nachfragebedingte Stärkung der Wohnfunktion, durch die exzellente Verkehrsanbindung sowie durch das große Angebot an Arbeitsplätzen erfüllt die Gemeinde Selmsdorf weitestgehend die Anforderungen an ein Grundzentrum. Mit einer Einwohnerzahl von dauerhaft oberhalb von 3000 Personen erfüllt die Gemeinde bereits heute Aufgaben eines Grundzentrums. Diese Entwicklung sollte auf der Ebene der Landesplanung durch die Benennung der Gemeinde als Grundzentrum (hilfsweise: "vergleichbar eines Grundzentrums") Rechnung getragen werden. Durch die Lage am östlichen Stadtrand der Hansestadt Lübeck ist die Gemeinde Selmsdorf in der Lage, einen wichtigen Beitrag zur Wertschöpfung sowohl innerhalb der Stadt Lübeck als auch im Bereich Westmecklenburg zu leisten. Die Bereitstellung von zusätzlichen Wohnbauflächen kann nur gelingen, wenn die nicht sachgerechte Bindung an den sog. Eigenbedarf aufgelöst bzw. deutlich relativiert wird. Der weitere Ausbau und die substanzielle Stärkung des Hauptortes Selmsdorf werden ohne die landesplanerische Würdigung erschwert, wenn nicht verhindert.

 

 

 

Sofern die o.g. Punkte bei der weiteren Bearbeitung des Landesraumentwicklungsprogramms Berücksichtigung finden, begrüßt die Gemeinde die grundsätzlichen Aussagen des LEP. Die gemeindeweite Einstufung als Vorbehaltsgebiet Tourismus eröffnet grundsätzlich Entwicklungsräume, die Einstufung des östlichen Gemeindegebietes als Vorbehaltsgebiet Landwirtschaft bestätigt im Wesentlichen die heutige Nutzung und verhindert nicht die angestrebte Entwicklung des Hauptortes Selmsdorf.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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