Beschlussvorlage - VO/1/0225/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Zur Gestaltung des Heimat- und Vereinsfestes 2015 sind in den Monaten August und September 2015 durch Firmen diverse Spenden eingezahlt worden.

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Stadtvertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen. Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet der Hauptausschuss über die Annahme von Spenden bei Beträgen in Höhe von 100,00 bis 1.000 Euro. Da die in der beigefügten Anlage aufgeführten Spenden diesen Betrag nicht überschreiten, hat der Hauptausschuss die Entscheidung über die Annahme dieser Spenden zu treffen.

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Hauptausschuss beschließt, die in der Anlage aufgeführten Spenden zum Heimat- und Vereinsfest 2015 anzunehmen.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

keine

 

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Anlagen

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