Beschlussvorlage - VO/4/0229/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Einzelmaßnahmenabrechnung Aufforstung im Entwicklungsgebiet wurde gegenüber dem Landesförderinstitut abgerechnet.

Das Landesförderinstitut hat von den Gesamtkosten der Maßnahme in Höhe von 119.389,41 den Einsatz von Städtebaufördermitteln in Höhe von 113.184,92 € mit Bescheid vom 17.09.2015 förderrechtlich anerkannt.

Die Differenzsumme mit 6.204,49 € wurde förderrechtlich nicht anerkannt.

Dabei handelt es sich jeweils um die notwendige 2. Entwicklungspflege der Aufforstung.

Diese ist innerhalb eines Monats nach Bestandskraft des Bescheides, somit bis zum 17.11.2015, von der Gemeinde an das Städtebauliche Sondervermögen zu erstatten. Die Erstattung ist dem LFI unverzüglich anzuzeigen.

 

Haushaltsmittel im Produkt 51103 in 2015 sind nicht enthalten. Eine Erstattung ist jedoch aus dem Produkt 51102 Bauleitplanung möglich. Hier war ein Anteil von Kosten für die Aufstellung eines Bebauungsplanes für den Kitaneubau eingeplant, die am jetzigen Standort nicht mehr benötigt werden, da eine Beurteilung nach § 34 BauGB erfolgt.  

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeinde Lüdersdorf bewilligt die außerplanmäßige Ausgabe in Höhe von 6.204,49 € im Produkt 51103-„städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen“ zur Erstattung an das Treuhandkonto der Entwicklungsmaßnahme „Herrnburg Nord“.

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehrausgaben im Produkt 51103

Deckung durch Minderausgaben im Produkt 51102-Bauleitplanung

 

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Anlagen

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