Beschlussvorlage - VO/3/0116/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Beschluss über die Annahme von Spenden für die Freiwillige Feuerwehr Harkensee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich III
- Bearbeiter:
- Petra Limp
Beratungsfolge
Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtvertretung Dassow
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Entscheidung
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03.11.2015
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Sachverhalt
Sachverhalt:
1.Nach Angaben der Freiwilligen Feuerwehr Harkensee wurde durch die Semrau Bau GmbH
& Co.KG, Broocker Weg 13 in 23942 Kalkhorst, ein Pkw-Tandemanhänger, im Wert von
300 Euro gespendet.
2. Durch die Firma Meinhardt & Straub GbR, Friedensstraße 1 b, 23942 Harkensee, wurden
an diesem Anhänger Instandsetzungsarbeiten im Wert von 996,45 Euro (als Spende, siehe
anliegende Rechnung) durchgeführt.
3. Eine weitere Spende (Miete IceKing-Maschine und Popcorn) erhielt die Jugendfeuerwehr
Harkensee für das Jugendfeuerwehrcamp am 12. und 13. September 2015, von der
Firma PCO Group, Holmer Berg 15-17 in 23942 Dassow (siehe anliegende Rechnung-
Spendenschreiben) in Höhe von 232,01 Euro.
Gemäß § 44 Abs. 4 der Kommunalverfassung M-V hat die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende die Gemeindevertretung, der Hauptausschuss oder der Bürgermeister zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.
Laut § 5 Abs. 4 der Hauptsatzung der Stadt Dassow entscheidet über die Annahme von Spenden, Schenkungen und ähnlichen Zuwendungen grundsätzlich die Stadtvertretung. Der Hauptausschuss wird ermächtigt, die Entscheidung für Beträge von 100 € bis 1.000 € zu treffen. Die Entscheidung für darunterliegende Beträge wird auf den Bürgermeister delegiert.
Da in naher Zukunft keine Sitzung des Hauptausschusses geplant ist, hat die Stadtvertretung über die Annahme der Spenden zu entscheiden.
Anlagen
Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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412,5 kB
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(wie Dokument)
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564,9 kB
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