Beschlussvorlage - VO/1/0221/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern beschloss in seiner Sitzung am 03.06.2015 die Ablehnung des Gesetzesentwurfes „Gesetz zur Aufhebung der mit dem Gerichtsstrukturneuordnungsgesetz beschlossenen Änderungen“ des Volksbegehrens nach Artikel 60 der Verfassung des Landes Mecklenburg-Vorpommern.

Lehnt der Landtag einen durch Volksbegehren vorgelegten Gesetzentwurf ab, so findet gemäß § 18 des Volksabstimmungsgesetzes (VaG M-V) ein Volksentscheid über den Gesetzentwurf statt.

Die Landesregierung beschloss am 16.06.2015, dass der Volksentscheid terminlich am Sonntag, den 06.09.2015, stattfindet.

 

Gem. § 3 VaG M-V sind die Ämter zur Mitwirkung bei der Vorbereitung und Durchführung von Volksbegehren und Volksentscheiden verpflichtet. Zur Vorbereitung zählen unter anderem die Beschaffung und der Druck der Abstimmungsbenachrichtigungen sowie die Berufung der Mitglieder der Abstimmungsvorstände. Diese Vorbereitungen mussten bereits kurzfristig nach der Festlegung der Landesregierung zur Durchführung eines Volksentscheides getroffen werden.

 

Da der Sachverhalt zum Zeitpunkt der Haushaltsplanung für das Haushaltsjahr 2015 nicht beschieden war, waren nunmehr außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Haushalt des Amtes Schönberger Land für die Vorbereitung und Durchführung des Volksentscheides zur Gerichtsstrukturreform bereit zu stellen. Zudem war die Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände festzusetzen.

 

Da am 19.06.2015 nicht absehbar war, ob der Amtsausschuss Schönberger Land in Kürze bzw. bis zum Termin des Volksentscheides am 06.09.2015 zusammentritt, wurden anliegende Eilentscheidungen des Amtsvorstehers zum Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform getroffen.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Schönberger Land genehmigt die Eilentscheidungen des Amtsvorstehers vom 19.06.2015:

 

1.) zur Bereitstellung außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen für den Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform in Höhe von insgesamt 14.000 EUR im Produkt 12100 „Statistik und Wahlen“ (Konto 5019: 4.500 EUR; Konto 5240: 9.500 EUR),

 

2.) zur Festsetzung der Höhe der Aufwandsentschädigungen für die Mitglieder der Abstimmungsvorstände in Höhe von 40 EUR.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

außerplanmäßige Aufwendungen bzw. Auszahlungen im Produkt 12100 „Statistik und Wahlen“ in Höhe von circa 14.000 EUR (Konto 5019: 4.500 EUR; Konto 5240: 9.500 EUR

 

 

 

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Anlagen

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