Beschlussvorlage - VO/1/0239/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Amtsausschuss beschloss in seiner Sitzung am 17.01.2012 die Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land.

Mit Beschluss vom 06.02.2014 wurde die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung erlassen, am 19. März 2015 folgte ein weiterer Beschluss zur 2. Änderung der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land.

 

Zur besseren Übersichtlichkeit und Verständlichkeit wird verwaltungsseitig der Erlass einer Hauptsatzung empfohlen, die alle zuvor aufgeführten beschlossenen Änderungen enthält. Die einzelnen Paragrafen sind nunmehr fortlaufend zu nummerieren (in der derzeit gültigen Hauptsatzung lautet es: „§ 4 – Amtsvorsteher; § 4a – Festlegungen der Wertgrenzen; § 5 – Rechte der Einwohner“).

Eine entsprechende Darstellung erfolgt in dem anliegenden Hauptsatzungsentwurf (Anlage 1.) 

 

Zudem wird darauf hingewiesen, dass am 13.09.2013 eine neue Entschädigungsverordnung (EntschVO M-V) in Kraft getreten ist. Diese eröffnet v. a. im Bereich der sitzungs- und funktionsbezogenen Aufwandsentschädigungen die Möglichkeit der Anhebung der bisher in der Hauptsatzung festgesetzten Beträge.

Die einzelnen Entschädigungsmöglichkeiten und eine mögliche Neuformulierung des Paragrafen „Entschädigungen“ sind in der Anlage 2 dargestellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Schönberger Land beschließt die neue Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

je nach Beschlussfassung zu den Aufwandsentschädigungen, in Betracht kommt eine Erhöhung der Aufwendungen für ehrenamtlich Tätige

 

 

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Anlagen

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