Beschlussvorlage - VO/3/0106/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Folgende Geldspenden sind beim Amt Schönberger Land für den Amtsjugendfeuerwehrtag eingegangen:

1. Firma Euroimmun Medizinische Labordiagnostika AG250,00 Euro

2. Anker Steffen Stiftung, Gewerbestraße 6a, Dassow150,00 Euro

 

Gemäß § 44 Abs. 4 KV M-V hat über die Annahme von Spenden je nach Höhe der Spende der Amtsausschuss oder der Amtsvorsteher zu entscheiden. Eine entsprechende Regelung ist in der Hauptsatzung zu treffen.

Nach § 2 Abs. 5 der Hauptsatzung des Amtes Schönberger Land entscheidet grundsätzlich der Amtsausschuss über die Annahme von Spenden. Die Entscheidung für Beträge unter 100 Euro wird auf den Amtsvorsteher übertragen. Die Entscheidung über die Annahme beiden vorstehend genannten Geldspenden ist daher durch den Amtsausschuss zu treffen.

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss beschließt, die beiden Spenden von der Firma Euroimmun Medizinische Labordiagnostika AG in Höhe von 250,00 Euro und der Anker Steffen Stiftung in Höhe von 150,00 Euro anzunehmen.

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

 

 

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Anlagen

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