Informationsvorlage - VO/6/0025/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

 

Das Kommunalprüfungsgesetzt  (KPG M-V)  sieht vor, dass der Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschuss über die Prüfungstätigkeit des Ausschuss einmal jährlich im Amtsausschuss berichtet. Dabei ist einzugehen auf die Durchführung und den wesentlichen Feststellungen der örtlichen Prüfung.

 

 

Entsprechenden Erläuterungen zu den Prüfungsschwerpunkten im Haushaltsjahr 2015 einschließlich den  getroffenen Prüfungsfeststellungen werden während der Sitzung  des Amtsausschusses durch den Ausschussvorsitzenden gegeben.

 

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