Beschlussvorlage - VO/1/0243/2015

Reduzieren

Beratungsfolge

Reduzieren

Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Mitglieder der Wahlorganisation üben ihre Tätigkeit laut § 12 Abs. 1 Landes- und Kommunalwahlgesetz (LKWG M-V) ehrenamtlich aus und haben Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung.

Gemäß § 14 Abs. 1 der Landes- und Kommunalwahlordnung (LKWO M-V) erhalten Mitglieder der Wahlausschüsse für die Teilnahme an einer Sitzung und die Mitglieder der Wahlvorstände am Wahltag eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 21 Euro.

Die Gemeindevertretung  kann allerdings eine höhere Aufwandsentschädigung beschließen, die auch nach Funktionen differenziert werden kann.

Dies gilt analog für Abstimmungen, wie zum Beispiel den am 06. September 2015 durchgeführten Volksentscheid zur Gerichtsstrukturreform.

 

Da alle dem Amt Schönberger Land angehörigen Gemeinden den Beschluss gefasst haben, die Aufgaben der Gemeindewahlleitung und die Bildung des Gemeindewahlausschusses insgesamt auf das Amt zu übertragen, ist ein entsprechender Beschluss des Amtsausschusses erforderlich.

 

Der Amtsausschuss Schönberger Land beschloss in seiner Sitzung am 24.04.2008 eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 40 EUR für die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses und die Mitglieder der Wahlvorstände.

Verwaltungsseitig wird eine Erhöhung der Aufwandsentschädigung auf 50 EUR empfohlen, da die bisherige Entschädigung hinsichtlich der Verantwortung und der Einsatzzeit der ehrenamtlichen Helfer nicht angemessen scheint. Zudem gestaltet es sich zunehmend schwieriger, Bürgerinnen und Bürger für die Mitarbeit in den Wahlvorständen sowie im Gemeindewahlausschuss zu gewinnen.

 

Das Amt Klützer Winkel gewährt vergleichsweise bereits eine Entschädigung in Höhe von 50 EUR und auch die Verwaltungsgemeinschaft Stadt Grevesmühlen/Amt Grevesmühlen-Land erhöht ab dem Jahr 2016 die Aufwandsentschädigung von 40 EUR auf 50 EUR.

 

 

 

 

Reduzieren

Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Der Amtsausschuss Schönberger Land beschließt, die Aufwandsentschädigung für die Mitglieder der Wahlvorstände, der Abstimmungsvorstände und des Gemeindewahlausschusses ab dem Jahr 2016 auf 50 EUR zu erhöhen.

 

 

 

 

Reduzieren

Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

Mehraufwendungen für ehrenamtlich Tätige in Höhe von circa 1.700 EUR pro Wahl bzw. Abstimmung (Produkt 12100, Konto 5019)

 

 

Loading...