Beschlussvorlage - VO/1/0271/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschloss in ihrer Sitzung am 22.10.2015 die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

 

Die zweite Hauptsatzungsänderung wurde mit Schreiben vom 25.11.2015 sodann von der Amtsverwaltung bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde angezeigt.

 

Mit Schreiben vom 15.12.2015 ordnet die untere Rechtsaufsichtsbehörde nunmehr an, dass die 2. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung aufgrund einer Rechtsverletzung nach § 5 Abs. 2 S. 5 KV M-V nicht ausgefertigt und öffentlich bekanntgemacht werden darf (Schreiben s. Anlage 1).

 

Die Rechtsverletzung wird folgendermaßen begründet:

 

Die 1. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf wurde mit Ablauf des 29.05.2015 auf der Homepage des Amtes Schönberger Land bekannt gemacht und ist am Tag nach der Bekanntmachung (30.05.2015) in Kraft getreten.

Am 22.10.2015 beschloss die Gemeindevertretung Selmsdorf das rückwirkende Inkrafttreten der zweiten Hauptsatzungsänderung zum 01.05.2015.

Damit würde die zweite Hauptsatzungsänderung vor der ersten Hauptsatzungsänderung in Kraft treten. Dies ist rechtlich und praktisch nicht umsetzbar.

 

 

Um dem Willen der Gemeindevertretung gerecht zu werden (speziell die rückwirkende Änderung der Entschädigungsregelungen im Paragrafen 12 der Hauptsatzung zum 01.05.2015) ist erneut über die Hauptsatzung zu entscheiden.

 

Die untere Rechtsaufsichtsbehörde empfiehlt insbesondere zur Schaffung von Klarheit und Eindeutigkeit einen Beschluss zur Neufassung der gesamten Hauptsatzung.

Der Entwurf der Hauptsatzungsneufassung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

In die Neufassung ist die erste Hauptsatzungsänderung vom 20.05.2015 bezüglich der Übertragung der Aufgaben des Rechnungsprüfungsausschusses auf den Rechnungsprüfungsausschuss des Amtes eingearbeitet. Zudem sind die vorgesehenen Änderungen der Entschädigungsregelungen im Paragrafen 12 enthalten.

Für die Neufassung der Hauptsatzung ist dann insgesamt ein rückwirkendes Inkrafttreten zum 01.05.2015 vorgesehen.

 

Änderungen sind rot gekennzeichnet, Anmerkungen bzw. Erläuterungen der Amtsverwaltung sind grün dargestellt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag:

Die Gemeindevertretung Selmsdorf beschließt die Neufassung der Hauptsatzung der Gemeinde Selmsdorf.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen:

rückwirkende Zahlung  der Aufwandsentschädigungen für die 1. Stellvertretung des Bürgermeisters sowie die Vorsitzenden der Ortsteilvertretungen zum 01.05.2015 (circa 2.500 EUR)

 

 

 

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Anlagen

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