Beschlussvorlage - VO/1/0267/2015

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Beratungsfolge

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Sachverhalt

Sachverhalt:

Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport der Gemeinde Lüdersdorf hat sich in der Sitzung am 03.12.2015 mit den Kriterien für die Zuteilung von Kita-Plätzen in der Gemeinde Lüdersdorf beschäftigt. Die letzte Überarbeitung datiert aus dem Jahr 2011 als die Gemeinde noch Träger des Hortes sowie den Kitas in Wahrsow und Herrnburg war. Zudem ergaben sich bei den Trägern (DRK und Diakonie) Schwierigkeiten bei der Vergabe unter Berücksichtigung der Kriterien.

Im Ergebnis fasste der Ausschuss folgenden Beschluss:

1. Das Amt fertigt zur nächsten Sitzung eine Umformulierung der Kriterien, insbesondere zu III 1. (Anmeldeverfahren, Warteliste) und III 5. (Zuweisungsbescheide), an und nimmt eine aktuelle Anpassung vor.

 

2. Der Ausschuss für Schule, Jugend, Kultur und Sport trifft die Feststellung, dass die Vergabekriterien nicht den gesetzlichen Regelungen widersprechen. Grundlegendes Ziel ist es, den Bedürfnissen besonderer Personenkreise gerecht zu werden, was in ähnlicher Form auch in § 3 KiföG geregt ist, und deshalb in dieser Form bestehen bleiben sollte.

 

3. Eine Aufnahme unter Berücksichtigung von Mitarbeiter-Kindern des Trägers wird nicht für gerechtfertigt gehalten.

 

Unter Berücksichtigung der o.g. drei Punkte wurde beiliegender Entwurf gefertigt.

 

 

 

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Beschlussvorschlag

Beschlussvorschlag: Die Gemeinde Lüdersdorf beschließt den vorliegenden Entwurf der Kriterien für die Zuteilung von Kindertagesstättenplätzen in der Gemeinde Lüdersdorf.

 

 

 

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Finanz. Auswirkung

Finanzielle Auswirkungen: -

 

 

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Anlagen

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